Erläuterung Altteilpfand

Der Altteilpfand wird zuzüglich zum Kaufpreis des Artikels berechnet. Das Pfand wird Ihnen nach Rücksendung und Prüfung des Altteils gem. unserer Rücknahmebedingungen erstattet.

Altteilsteuer

Nach §10 UStGes, R 153 (3) wird für das Austauschverfahren in der Kraftfahrzeugwirtschaft eine sog. Altteilesteuer auf Umsätze von Tauschlieferungen erhoben. Sie entspricht 10% der ges. MwSt. auf das Altteil.